Stellungnahme der Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstät­ten zu einem Gedenktag am 23. August in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam

Geschichte
Am 23. August 1939 unterzeichneten das nationalsozialistische Deutschland und die kommunistische Sowjetunion einen Nichtangriffspakt, den sogenannten „Hitler-Sta­lin-Pakt“. Dabei vereinbarten die beiden Staaten nicht nur einen Verzicht auf jegliche gegenseitige Aggression, sondern steckten in einem geheimen Zusatzprotokoll auch die territorialen Interessenssphären in Ostmitteleuropa ab. Der Vertrag ermöglichte dem nationalsozialistischen Deutschland den Überfall auf Polen und führte zu einer Teilung Polens, einer Aufteilung des Baltikums und zu der Inkorporation Bessarabiens in die Sowjetunion. In Polen und dem Baltikum steht der Hitler-Stalin-Pakt für den Verlust der Eigenstaatlichkeit im Zuge der Komplizenschaft der beiden benachbarten Großmächte. Er prägte sowohl die Kriegs- als auch die Nachkriegsgeschichte und ist daher unzweifelhaft ein wichtiges Datum der europäischen Geschichte.
Als „Gedenktag für die Opfer totalitärer und autoritärer Regime“, wie er 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen worden ist, ist der 23. August aus verschiede­nen Gründen umstritten.
 
Position der Fachkommission
Die Mitglieder der Fachkommission sehen die Durchführung eines Gedenktages 23. August an dem jeweiligen Tag der Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes in der Ge­denkstätte Leistikowstraße, wie er vom „Verein Gedenk- und Begegnungsstätte Leisti­kowstraße ehemalige KGB-Gefängnis e.V.“ gefordert wird, kritisch. Diese Position lässt sich mehrfach inhaltlich begründen:
– Ein Gedenktag 23. August trägt den Rückbezug auf vereinfachte totalitarismustheo­retische Elemente in sich und setzt die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus gleich. In dieser schematischen Sichtweise werden Unterschiede beider Diktaturen ni­velliert und komplexe historische Sachverhalte entkontextualisiert und entdifferen­ziert sowie die von der historischen Forschung herausgearbeiteten Grautöne und Un­eindeutigkeiten außen vorgelassen. Tendenziell unbeachtet bleibt dabei etwa die breite gesellschaftliche Beteiligung an den NS-Verbrechen, die sich nur schwer in eine vereinfachende Täter-Opfer-Dichotomie zwängen lassen. Eine solche Vereinfachung ist auch deshalb problematisch, weil viele NS-Täter und NS-Funktionäre in Deutsch­land nach der Befreiung von dem NS-Regime als Inhaftierte in Gefängnissen und La­gern saßen, die von der stalinistischen Sowjetunion kontrolliert wurden.
– Die Opfer des Hitler-Stalin-Paktes waren nicht die Deutschen, sondern die Bevölke­rung Polens, des Baltikums und Bessarabiens. Die Veranstaltung eines „Gedenktages“ in der Leistikowstraße kann als Versuch verstanden werden, sich von deutscher Seite in das Opfergedenken der von Deutschland und der Sowjetunion besetzten Gebiete einzuschreiben. Eine derartige Identifikation mit den Opfern widerspricht nicht nur den historischen Tatsachen, sondern auch den Standards einer reflektierten Ge­schichtskultur und befördert eine Exkulpation der Deutschen.
– Als zentraler Gedenktag im Gewande eines retrospektiv und holzschnittartig ausge­richteten Antikommunismus ist ein Gedenken am 23.August zudem ideologisch und geschichtspolitisch andockfähig für rechtsnationale und -populistische Parteien als auch rechtsextreme Gruppierungen.
– Der 23. August als historisches Datum des sogenannten Hitler-Stalin-Pakts weist kei­nen konkreten Ortsbezug auf. Für alle Einrichtungen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gilt jedoch der Grundsatz, dass Gedenkveranstaltungen einen konkre­ten Ortsbezug haben müssen wie etwa die Befreiungsfeiern an den Orten ehemaliger Konzentrationslager. In der Gedenkstätte Leistikowstraße gestaltete sich aufgrund der Quellenlage die Suche nach einem ortsspezifischen Gedenkdatum schwierig. Seit einem Quellenfund im Jahr 2020 kann der 15. August 1945 als Datum der Inbetrieb­nahme des ehemaligen Pfarrhauses in der Leistikowstraße als Gefängnis belegt wer­den. Das Datum fällt mit dem 15. August 1994 zusammen. An diesem Tag wurde das vormalige Gefängnis mit dem umliegenden ehemaligen geheimdienstlichen Sperrge­biet an die Stadt Potsdam zurückgegeben. Unmittelbar danach begann ein breites zi­vilgesellschaftliches Engagement für den Erhalt des Ortes und die Einrichtung einer Gedenkstätte. Seit 2021 begeht die Gedenkstätte daher an diesem Datum ihre zentra­le Gedenkveranstaltung, um an das Unrecht zu erinnern und das zivilgesell­schaftliche Engagement zu würdigen.
– Die Gedenkstätte ist auch deshalb ungeeignet, weil hier ab 1945, das gilt es noch­mals hervorzuheben, zahlreiche Personen inhaftiert waren, denen zurecht NS-Verbre­chen zur Last gelegt wurden wie ehemaligen KZ-Aufseherinnen, Personen, die an der Ausbeutung von Zwangsarbeitern beteiligt waren, die an der Entwicklung von Ver­nichtungswaffen mitgewirkt, die in NS-Organisationen höhere Positionen bekleidet, als Angehörige der Wlassow-Armee oder der Gestapo mit den Deutschen kollaboriert hatten.
 
Handlungsvorschlag
Die Mitglieder der Fachkommission sehen aus den angegebenen Gründen den Versuch der Implementierung eines Gedenktages 23. August kritisch und als proble­matisch an. Sie raten von einer Durchführung einer Gedenkveranstaltung am Tag der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes in der Gedenkstätte Leistikowstraße ab.
Anstelle einer Veranstaltung am 23. August in der Gedenkstätte Leistikowstraße regt die Fachkommission die Durchführung einer diskursiven Veranstaltung am gleichen (oder auch einem anderen) Tag an einem alternativen Ort in Potsdam an. Die Mitglie­der der Fachkommission bieten hierbei sowohl ihre Unterstützung bei der Su­che nach einem Veranstaltungsort als auch ihre aktive Teilnahme an.
 
Oranienburg, 15. August 2024
Prof. Dr. Alfons Kenkmann
Prof. Dr. Andreas Wirsching
Vorsitzende der Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

Schreibe einen Kommentar