Der Gedenktag, den wir heute begehen, gehört nicht zu jenen, die das gesellschaftliche Leben prägen. Würden wir auf die Straßen gehen und unsere Mitbürger fragen, was heute für ein Gedenktag ist, so erhielten wir kaum zutreffende Antworten. Malte Lehming hat vor zwei Jahren im Tagesspiegel sogar den Verdacht geäußert, dies sei ein Gedenktag, der in der Bundesrepublik verschwiegen würde. Dabei ist der 23. August keineswegs ein unbedeutendes und auch kein unbekanntes Datum unserer neuesten Geschichte. Ganz im Gegenteil. Mit ihm verbindet sich sogar ein Bild, das – vordergründig gesagt – Geschichte gemacht hat. Denn es zeigt den sowjetischen Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten Wjatscheslaw Michajlowitsch Molotow und den nationalsozialistischen deutschen Außenminister Joachim v. Ribbentrop, wie sie am 23. August 1939 in Anwesenheit Josef Stalins den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt unterzeichnen. Darauf folgten nur wenige Tage später der Überfall Nazideutschlands auf Polen und damit der Beginn des zweiten Weltkrieges. Eigentlich also ein Tag, der alles hat, um sich in das Gedächtnis der Menschen gleichsam einzugraben.
Auch für die Deutschen aus der DDR müsste der heutige Gedenktag für unsere Erinnerung wichtig sein. Denn im revolutionären Herbst von 1989 schienen uns, die wir Nationalsozialismus und Stalinismus erlebt hatten, beide Herrschaftssysteme gleichermaßen überwundene Gefahren. Das war gewiss naiv, denn bald mussten wir erkennen, dass im Osten Deutschlands, trotz der antifaschistischen Selbstberühmung der DDR, nazistisches und rassistisches Gedankengut keineswegs verschwunden war. Eine neue Erfahrung waren für die meisten von uns linksextremistische Tendenzen, wie wir sie bald unter der Losung „Nie wieder Deutschland“ beobachten konnten. Dass der Ruf nach Einheit Revanchismus wäre, hatten wir schon vorher aus der Bundesrepublik vernehmen können. Wir mussten erst noch lernen, dass die Wirklichkeit einer freiheitlichen Demokratie vielstimmig und nicht selten dissonant ist. Vor allem mussten wir begreifen, dass Freiheit immer zugleich Chance und Risiko bedeutet. Und dass es einen unauflöslichen Zusammenhang gibt zwischen den Chancen der Freiheit und den materiellen Bedingungen unseres Lebens, die uns damals unter den Händen zu zerrinnen begannen. Dennoch war bei uns die Einsicht der Mehrheit richtig, dass der Beitritt zur Bundesrepublik unsere einzige realistische Chance war.
Unbestreitbar haben wir seitdem dazu gelernt. Wichtig ist dabei die geschichtliche Einsicht, dass die Freiheit nicht nur von einer Seite bedroht ist. An die doppelte Bedrohung der Freiheit erinnern uns heute die Opfer des Stalinismus und die Opfer des Nationalsozialismus. Das Wesentliche beim Gedenken an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus besteht dabei nicht darin, dass man diese beiden Bedrohungen der Freiheit gleichsetzt und auf diese Weise die Verbrechen des Nationalsozialismus relativieren könnte. Die Frage ist vielmehr: Wodurch gefährdeten Stalinismus und Nationalsozialismus die Freiheit und warum waren beide dem Wesen der Freiheit diametral entgegengesetzt? Um darauf eine Antwort zu finden, müssen wir diese beiden geschichtlichen Erfahrungen in ihrer Unterschiedlichkeit näher betrachten. Was war also der jeweilige und zweifellos radikal unterschiedliche Anspruch des Stalinismus einerseits und des Nationalsozialismus andererseits? So zu fragen bedeutet nicht zu behaupten, der Charakter der beiden einander feindlichen Systeme und ihre ideellen Motive seien identisch. Wahr bleibt aber, dass beide Systeme dem menschlichen Freiheitsverlangen entgegensetzt waren.
Wer sich von den Deutschen aus der DDR seiner ersten Erfahrungen mit dem bundesdeutschen Diskurs erinnert, weiß, dass dort die Gleichstellung von Stalinismus und Nationalsozialismus als Feinde der Freiheit eher kritisch hinterfragt wurde. Der wesentliche Grund dafür scheint mir darin zu bestehen, wie diese beiden Systeme selbst ihren Platz in der Geschichte sahen – als Inanspruchnahme des Fortschritts oder als Abgrenzung vom Fortschritt.
Das Wort „Stalinismus“ war bekanntlich keine offizielle Bezeichnung des, wie er sich in seiner Endphase selbst nannte, real existierenden Sozialismus. Das Wort war vielmehr eine Anklage Stalins und dessen persönlicher Diktatur. Denn diese war mit brutalen Mitteln durchgesetzt worden und hatte Millionen von Menschen Elend und Tod gebracht. Von der persönlicher Freiheit der Menschen hielt Stalins Herrschaft nichts. Trotzdem stößt der Begriff des Stalinismus bis heute auf Ablehnung. Vor allem natürlich bei jenen, welche in der unbeschränkten persönlichen Diktatur Stalins nur einen – gewiss kritikwürdigen – Personenkult sehen wollen. Für diese bedeutete und bedeutet das Wort „Stalinismus“ nur eine Verleumdung der sozialistischen Gesellschaft in der Sowjetunion.
Andere halten den Begriff „Stalinismus“ für irreführend, weil diese Art von freiheitsfeindlicher Herrschaft ja schon durch Lenin begonnen worden war. Also muss man doch wohl fragen: War die Freiheitsfeindlichkeit dieser Diktatur nur die Folge der Psyche Stalins oder entsprach sie dem Wesen dieser Art von Sozialismus? Wer einmal Lenins Schrift „Staat und Revolution“ gelesen hat – und hier sitzen heute gewiss auch solche, die, wie ich, das tun mussten – dem kann nicht entgangen sein: Lenin wollte zwar den Staat abschaffen, genauer gesagt, den Staat als Unterdrückungsapparat im Dienst der ausbeutenden Minderheit, aber was sollte an dessen Stelle treten: Lenin wollte die Diktatur des Proletariats, vorausgesetzt, das Proletariat wird von der einen wahrhaft revolutionären Partei geführt und diese Partei steht ihrerseits wie eine Armee unter einem Kommando. Und wie eine solche Herrschaft zu praktizieren ist, darüber hat Lenin nach 1917 keinen Zweifel gelassen – in seinen politischen Entscheidungen wie in seinen Äußerungen. In Lenins Denken und Handeln war geistige und politische Freiheit nur ein bürgerliches Hirngespinst! Diesem Lenin an der Macht hat die marxistische Revolutionärin Rosa Luxemburg bekanntlich ihr klarsichtiges Urteil entgegengesetzt: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Das ist und bleibt auch für uns eine wichtige Mahnung. Denn worauf berief sich der Sozialismus in der Sowjetunion wie der in der DDR und in den anderen Staaten des sowjetischen Machtbereichs? Dieses Herrschaftssystem nahm in Anspruch, die große Tradition der demokratischen Freiheit und der sozialistischen Arbeiterbewegung fortzusetzen und zu vollenden. Die damals Herrschenden behaupteten ja allen Ernstes: Ihr Sozialismus sei die verwirklichte Freiheit. Und sie beriefen sich dabei auf Hegels Wort, Freiheit sei Einsicht in die Notwendigkeit. Woraus in der DDR die traurige Einsicht wurde, dass man frei ist, wenn man das tun will, was man ohnehin tun muss. Allerdings sollen wir uns auch fragen: Steckt nicht in uns allen die Versuchung, im politischen Gegner wie aber auch in jedem Andersdenkenden jemanden zu sehen, der unerbittlich zu bekämpfen ist?
Zu Recht sehen wir in den demokratischen Revolutionen im Europa des 19. Jahrhunderts unsere politischen Vorfahren. Näher betrachtet ist der Siegeszug der Demokratie in der westlichen Welt jedoch eine äußerst widersprüchliche Geschichte. Was wir z.B. meist vergessen, ist die Tatsache, dass die Jakobiner unter Robespierre nach 1792 jeden, der im Konvent anders votierte als sie, aufs Schafott schickten. Und die katholischen Priester, die den Eid auf den neuen Staat verweigerten, ohnehin. Wer davon überzeugt ist, den wahren Volkswillen zu vertreten oder wer meint zu wissen, was der wahre Volkswille sein müsste, der kann durchaus versucht sein, erst zur Macht zu greifen und dann die anderen zu dem zu erziehen, was die Macht für richtig hält. Jean Jacques Rousseau, einer der großen Vordenker der Französischen Revolution von 1789 und unserer westlichen Demokratie träumte vom allgemeinen Volkswillen. Darum setzte er auf kleine Gemeinschaften, weil der allgemeine Volkswille sich dort besser herausbilden ließe. Wer von uns würde sich ernsthaft wünschen, in so einer kleinen Gemeinschaft leben zu wollen? Sie mag überschaubar sein, doch neigt sie nicht zur geistigen Enge und zur Dominanz weniger, die das Sagen haben und die öffentliche Meinung bestimmen? Und gibt es überhaupt so etwas wie den allgemeinen Volkswillen?
Nun mag man mir entgegenhalten: Solche Ideen waren die unvermeidlichen Geburtswehen der Geschichte. Heute wissen wir, dass der Begriff Volk die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger umfasst, dass diese sich aber in ihren Positionen und Interessen unterscheiden. Darum müssen sie sich in streitigen Debatten zu einem freiheitlichen Grundkonsens und zu Mehrheitsentscheidungen durchringen. Die Vorstellung, es gäbe so etwas wie ein homogenes Volk mit einer einheitlichen Meinung, sollte also hinter uns liegen. Was wir ständig erleben, ist ein Volk in der permanenten Debatte.
Auf der einen Seite gibt es jene, für die Geschichte Fortschritt zu Höherem, Fortentwicklung zu Besserem und die Eröffnung neuer Möglichkeiten bedeutet. Zweifellos ist und bleibt eine solche Überzeugung eine gestaltende Kraft, ohne die wir die Zukunft nicht gewinnen können. Auf der anderen Seite gibt es durchaus zu Recht jene, welche die Werte der Vergangenheit hoch halten, daher dem ständigen Wandel eher skeptisch gegenüberstehen und die Spur der Zerstörung nicht übersehen, welcher der Fortschritt hinterlässt. Und dazwischen gibt es die ihrerseits wieder vielgestaltige Mitte, welcher eine notwendige Vermittlungsaufgabe zukommt. So weit, so gut. Aber dass solche, für sich genommen verständliche Einstellungen allemal vor geistiger Verhärtung schützen, vor Intoleranz und ideologischer Borniertheit, vor bösartiger Gewalt gegen Andersdenkende – das zu meinen, halte ich für eine Illusion.
Als wir Deutschen aus der DDR mit der Vereinigung die alte Bundesrepublik näher kennen lernten, erlebten wir ein Land im ständigen und nicht selten spannungsvollen Diskurs, in dem wir uns bewähren mussten. Die Bundesrepublik ist bis heute in einem nicht geringen Maße geprägt vom Marsch der bundesdeutschen Achtundsechziger durch die Institutionen, Redaktionen und Apparate. Es war der Pendelschlag der Geschichte gegen die ersten Jahrzehnte der alten Bundesrepublik, deren unerwartete Erfolge eher eine konservative Grundstimmung der Gesellschaft bewirkt und unterstützt hatten. Die Nazizeit betrachtete man als einen Betriebsunfall der deutschen Geschichte, den man überwunden habe und vergessen könne. Eine solche Haltung konnte und durfte keinen Bestand haben, denn sie gefährdete die Zukunft. Zugleich war natürlich auch die Bundesrepublik von 1989/90 eine widersprüchliche Größe. Und so erlebten wir auch Konservative, welche meinten, der Untergang der DDR gäbe ihnen im vereinigten Deutschland die Chance, gesellschaftspolitische Niederlagen in der alten Bundesrepublik nun wieder wett zu machen. Überwiegend herrschte jedoch in der öffentlichen Meinung ein linker Ton. Und wer von der linken Leitkultur abwich, also z.B. Nation oder Heimat oder deutsche Kultur nicht für überholte oder zumindest für kontaminierte Begriffe hielt, der musste damit rechnen, attackiert zu werden. Doch streitiger Diskurs ist der Normalfall in einer freiheitlichen Gesellschaft. Man muss seinen Standpunkt mit Anstand vertreten, man muss sich auch wehren können oder man schweigt. Ist es nicht so, dass im Osten viele von denen, die jetzt herumbrüllen und behaupten, sie seien das Volk, vorher lange geschwiegen haben? Nun ist die Vorherrschaft bestimmter Meinungen in einer freiheitlichen Gesellschaft durchaus normal, denn ein Equilibrium, ein Gleichgewicht der Positionen gibt es nur selten in der Geschichte. Und ganz generell gilt: Wer eine freiheitliche Gesellschaft will, der muss lernen zu formulieren und zu argumentieren. Und sich nicht hinter der Behauptung verstecken, es gebe eine Systempresse und eine Meinungsdiktatur. So redeten schon die Feinde der Weimarer Republik. Was ich im vereinigten Deutschland nicht für normal hielt, war jedoch die absolute Dominanz der Losung „Gegen Rechts“. Also nicht Kampf gegen Rechtsextremismus oder, was ich für richtiger gehalten hätte, gegen Rechts- und Linksextremismus, sondern „Gegen Rechts“. In Wahrheit wird unsere freiheitliche Ordnung aber auch von Linksextremisten bedroht. Allenfalls ist „Gegen Rechts“ als Abkürzung akzeptabel. Nimmt man die Losung „Gegen Rechts“ im Wortsinn, so leugnet sie die Pluralität der freiheitlichen Gesellschaft. Und macht Linksextremisten zu einzig wahren Demokraten. Zugleich schließt sie Menschen aus dem öffentlichen Diskurs aus und treibt sie Rechtsradikalen und Rechtsextremisten in die Arme. Und diese sind heute in Deutschland wieder eine reale Gefahr. Denn wer wie in der Weimarer Republik gegen „das System“ hetzt, bedroht unsere freiheitliche Demokratie.
Am heutigen Tag gedenken wir der Opfer des Stalinismus und der Opfer des Nationalsozialismus. Also ist es notwendig, auch über das Wort „Nationalsozialismus“ nachzudenken. Bei Licht besehen war dieses Wort Lug und Trug. Erstens nahmen jene, welche es gebrauchten, die Nation für sich und für ihre Zwecke in Anspruch, sie missachteten die große Freiheits- und Humanitätstradition der deutschen Geschichte, sie maßen sich an, zu bestimmen, was und wer die Nation in ihrem Sinne zu sein hatte, sie leugneten also, dass die Deutschen in der Realität eine vielgliedrige und vielstimmige Gesellschaft sind. Und um Menschen in Not so etwas wie eine Gemeinschaft vorzugaukeln, gebrauchten sie den Begriff des Nationalsozialismus. In der DDR benutzte man, wie wir uns erinnern, stattdessen das Wort „Faschismus“, was ja von seinem semantischen Gehalt nur auf das Abzeichen der italienischen Faschisten verweist. Denn dies war ja das altrömische Liktorenbündel, also ein Symbol für politische Macht. Dass wir heute eher vom „Nationalsozialismus“ sprechen, hat gewiss gute Gründe, insbesondere weil es an die deutsche Verantwortung für die im Namen Deutschlands begangenen Verbrechen erinnert. Ganz wohl ist mir trotzdem dabei nicht und ich frage mich, ob die einen vielleicht damit zugleich dem angeblich überholten Begriff der Nation einen Tritt versetzen wollen, während andere denken mögen, auf diese Weise auch der Sache des freiheitlichen Sozialismus eins auszuwischen.
Wesentlicher scheint mir aber vor allem: Im heutigen Gedenken sagen diese beide Wörter, also weder „Stalinismus“, noch „Nationalsozialismus“, etwas aus über den in meinen Augen wichtigen Unterschied zwischen beiden Herrschaftssystemen, nämlich über deren gegensätzliche Perspektive auf die Geschichte. Der Stalinismus bezeichnet, wenn man ihn auf den Sozialismus bezieht, die Perversion einer großen geschichtlichen Hoffnung, welche auf den gesellschaftlichen Fortschritt setzte. Und wir wissen, dass wichtige Impulse, diese Perversion zu überwinden, aus dem Sozialismus selbst kamen. Dieses Jahr erinnert uns, jedenfalls uns im Osten, an Prag 1968! Faschismus und Nationalsozialismus dagegen wollten den Fortschritt der Geschichte anhalten und zurückdrehen. Man wollte einer Situation sich zuspitzender Krisen entkommen, indem man der eigenen Nation versprach, sie zur Herrschaft über andere Nationen zu führen: Dafür müssten die Deutschen auf ihre geistigen und politischen Freiheiten verzichten und sich einem „Führer“ unterwerfen. Zur Verführung dienten der Rassismus und in Deutschland insbesondere der Antisemitismus und seine schrecklichen Verbrechen. Dafür musste alles das, was der geschichtliche Fortschritt gebracht hatte, zurückgenommen und zerstört werden – die Aufklärung, die bürgerlichen Freiheiten, die Emanzipation der Juden, die Emanzipation der Frauen, der Humanismus, das weltbürgerliche Ethos, die Toleranz – alles Früchte der deutschen und europäischen Geistesgeschichte.
Worin beide Herrschaftssysteme übereinstimmten, war der unbegrenzte, der totale Anspruch auf jeden Menschen in ihrem Machtbereich, ganz unabhängig davon, ob dieser der führenden Nation oder der führenden Klasse angehörte oder nicht. Daher hat man diesen Totalitarismus als den gemeinsamen Grundzug dieser beiden Herrschaftssysteme bezeichnet, obwohl sie sich wechselseitig als Feinde betrachteten.
Zu den ostdeutschen Erfahrungen mit dem bundesdeutschen Diskurs gehört, dass der Begriff des Totalitarismus, jedenfalls von links, mit spitzen Fingern angefasst wird. In der Tat ist der Begriff des Totalitären ambivalent. Geprägt wurde er von dem italienischen Liberalen Giovanni Amendola als kritische Abwehr des italienischen Faschismus und des unbegrenzten Herrschaftsanspruchs Mussolinis. Doch der damit gemeinte totale Zugriff auf alle Bereiche des politischen und geistigen Lebens – diese Totalität gefiel italienischen Faschisten und deutschen Nazis durchaus. Ein einflussreicher intellektueller Unterstützer der Nazidiktatur in Deutschland, der Jurist Carl Schmitt, schrieb das Buch „Der totale Staat“. So mag man meinen, der Begriff Totalitarismus rieche nur rechtsextremistisch.
Nun kann man sich fragen, ob der begrifflich-theoretische Hintergrund des Gedenktages für die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus wirklich so wichtig ist. Mich haben dazu zwei Erfahrungen aus meiner politischen Praxis in Sachsen gebracht. Die erste Erfahrung ist verbunden mit dem Hannah-Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden. Im Jahre 1991, also kurz nach der Wiederbegründung des Freistaates Sachsen, hatten prominente Landtagsabgeordnete der CDU, der SPD und der FDP die Idee, dies sei der richtige geschichtliche Moment, um sich im Geiste der streitbaren Demokratin Hannah Ahrendt wissenschaftlich mit dem Phänomen des Totalitarismus auseinanderzusetzen. Schließlich gab und gibt es in Sachsen für das Wirken beider Diktaturen reichlich Befunde. Jedenfalls gelang es diesen Abgeordneten, dafür einen mit breiter Mehrheit gefassten Beschluss des Sächsischen Landtages zu erreichen. Auch in der bundesdeutschen Wissenschaft gab es dafür namhafte Unterstützer, doch überwog dort, jedenfalls nach meinem Eindruck, eine kritisch-abwartende Distanz. Das zeigte sich mit schöner Regelmäßigkeit, wenn das Hannah-Ahrendt-Institut, was bei einer wissenschaftlichen Neugründung nicht ungewöhnlich ist, durch die Ungunst der Umstände oder durch eigene Fehlentscheidungen in die öffentliche Kritik geriet. Dass die Totalitarismusthese nicht der geeignete Forschungsansatz sei, meinten manche dann stets sagen oder schreiben zu sollen. Trotzdem hat sich das Hannah-Ahrendt-Institut bis heute behaupten können.
Eine ungleich existentiellere Erfahrung machte ich dann, als Landesregierung und Landtag beschlossen, die denkmalwürdigen Hinterlassenschaften beider Diktaturperioden in Sachsen und die Zeugnisse des Widerstandes gegen diese ungleichen Herrschaftssysteme in einer Stiftung zusammenzufassen. Denn nun saßen sich im Beschlussgremium dieser Stiftung die Repräsentanten der beiden Gruppen von Opferverbänden gegenüber, also Opfer des Stalinismus und Opfer des Nationalsozialismus. Und da die Stiftung in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und also in meine politische Verantwortung fiel, hatte ich als Vorsitzender, unterstützt vom Sozialminister, meinem Kollegen Dr. Hans Geisler, die nicht selten sehr emotionalen Debatten zu moderieren und zu einem konstruktiven Ergebnis zu bringen. Meine zwölf Jahre in Sachsen waren gewiss eine spannungsvolle und eigentlich nie streitarme Zeit, doch die Sitzungen dieses Stiftungsgremiums empfinde ich noch heute als eine besondere Herausforderung. Denn da saßen ja unterschiedliche Schicksale am Tisch, die jeder für sich eine existentiell bezeugte und also auch nicht verhandelbare Lebenswahrheit darstellten. Was ich eben über den Wert und die Grenzen theoretischer Begriffe für die Erkenntnis der Wirklichkeit anzudeuten versuchte, das saß als durchlebte und durchlittene Existenz mir jetzt am gleichen Tisch gegenüber. Und es war durch die Personen, die sie bezeugten und für sie stritten, eine widersprüchliche Wahrheit, ja, es konnten gegensätzliche Wahrheiten sein. In einer solchen Situation erfährt man den Wert und die Grenzen begrifflicher Klarheit. Zur eigenen Orientierung sind die Theoreme, welche die Geschichte abbilden, unverzichtbar, doch als Antworten auf persönliche Zeugnisse taugen sie nur begrenzt. Da können sie nur Orientierungsmarken sein, um zu einem gemeinsamen Ergebnis oder doch zumindest zu einem nicht am Widerspruch einer Seite scheiternden Handeln, also zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen. Denn ohne Handlungsaufträge für die Stiftungsverwaltung wäre die Sitzung ja gescheitert, der Sinn der Stiftung nicht erfüllt und was dann? In solchen Situationen erfährt man die Grenzen ideologisch scheinbar völlig klarer Positionen, ja, die Grenzen jedweder Ideologie. Und zugleich erfährt man die Bedeutung von Freiheit als gemeinsamen und auch im Streit verbindenden Wert.
Ich musste an meine sächsischen Erfahrungen denken, als 2009 das Europäische Parlament unseren heutigen Gedenktag für die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus beschloss. Mit großer Mehrheit folgten die Abgeordneten damit einer, soviel ich weiß, mittelosteuropäischen Anregung. In einer Entschließung bekundeten die Abgeordneten ihren „Respekt für sämtliche Opfer totalitärer und undemokratischer Regime in Europa und bezeug(t)en ihre Hochachtung denjenigen, die gegen Tyrannei und Unterdrückung gekämpft haben.“ Ziel sei, zu einer gemeinsamen Sicht der Geschichte zu gelangen. Das ist ein großes Ziel. Ist es auch wirklichkeitsgemäß? Wenn Europa als Friedensprojekt gelingen soll, bedarf es jedenfalls versöhnter oder zumindest wechselseitig verstandener und wechselseitig verstehbarer Sichten der Geschichte. Denn der ernsthafte Wille zum wechselseitigen Verstehen könnte Schritte zu einer belastbaren gemeinsamen Sicht auf die Geschichte in Europa ermöglichen.
Davon sind wir jedoch noch weit entfernt Das gilt insbesondere für unsere mittelosteuropäischen Nachbarn. Denn soweit sie nicht Verbündete Nazideutschlands waren, hatten sie keinen Anteil an dessen Verbrechen, sondern waren Opfer nazideutscher Aggression. Und waren sie mit Nazideutschland verbündet, so waren sie nicht dessen gleichberechtigte Partner, sondern eher genötigte Vasallen. Jedenfalls waren alle, ob Opfer oder Verbündeter Nazideutschlands, danach, nämlich von 1945 bis 1989, also für mehr als ein halbes Jahrhundert, Objekte sowjetischer Politik. Darum dominiert bei ihnen die Erinnerung an die stalinistische Herrschaft. Darum ist für sie Freiheit nicht zu denken ohne die Bedeutung der Nation und des Nationalstaates. Ich sage das deshalb, weil das zur inneren Wahrheit des heutigen Gedenktages gehört. Auch ich hoffe, auf eine den Menschen in der Europäischen Union in wesentlichen Elementen gemeinsame Sicht auf die europäische Vergangenheit. Und damit auf die Europäische Union als Friedensprojekt. Doch die Bedeutung der europäischen Nationen und ihrer Staaten wird mit Sicherheit ein Element dieser gemeinsamen Sicht auf die Geschichte sein. Nicht nur, weil das in Mittelosteuropa selbstverständlich ist. Auch in West-, Süd- und Nordeuropa wird das nicht ernsthaft bestritten – nicht trotz, sondern gerade wegen der wachsenden Globalisierung und Internationalisierung. Für mich ist der Ausstieg aus der Nation eine spezifisch bundesdeutsche Marotte, eine Art neuer deutscher Sonderweg, wenn auch diesmal nicht nach rechts.
Wozu mahnt uns also das heutige Gedenken der Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus? Was ist die positive Schlussfolgerung, die wir aus den Leiden der Vergangenheit ziehen? Als erstes natürlich der entschlossene Widerstand gegen alle extremistischen Feinde unserer Freiheit. Doch das genügt nicht. Ich denke, wir sollten über eine Formulierung nachdenken, zu der Hannah Ahrendt, unbestritten eine scharfsinnige Kritikerin und entschiedene Gegnerin der nazideutschen wie der sowjetischen Diktatur, in ihrem Buch „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ gekommen ist. Es ist eigentlich ein Satz zum Nachlesen, nicht zum Vorlesen. Darum werde ich ihn zweimal zitieren:
„Das Wesentliche der totalitären Herrschaft liegt also nicht darin, dass sie bestimmte Freiheiten beschränkt oder beseitigt, noch darin, dass sie die Liebe zur Freiheit aus den menschlichen Herzen ausrottet, sondern einzig darin, dass sie die Menschen, so wie sie sind, mit solcher Gewalt in das eiserne Band des Terrors schließt, dass der Raum des Handelns, und dies ist die Wirklichkeit der Freiheit, verschwindet.“
Die Wirklichkeit der Freiheit offenbart sich also im Raum unseres Handelns. Anders gesagt, soweit wir nach unserer Einsicht und Abwägung, nach unserer Selbstbestimmung und Entscheidung handeln können, erfahren wir die Wirklichkeit der Freiheit. Es geht jedoch bei der Abwehr totalitärer Herrschaft nicht nur um meine Freiheit, sondern stets um unsere Freiheit, also auch die des politischen Gegners, so er sich zur Freiheit und Menschenwürde bekennt. Sobald ich nicht von meiner Freiheit, sondern von unserer Freiheit spreche, muss ich in den Blick nehmen und im Blick behalten, dass es neben mir als Handelndem noch andere Handelnde gibt. Es gibt also nicht nur meinen Willen, nicht nur meine Meinung, nicht nur meine Interessen. Es gibt – wie in der Realität des Lebens – viele neben mir. Und von denen sind einige entschieden zumindest gegen einiges von dem, was ich für richtig und unverzichtbar und wertvoll halte. Für uns alle ist jedoch, mit Hannah Ahrendt gesprochen, der Raum des Handelns die Wirklichkeit der Freiheit. Wenn also jeder und jede in Freiheit reden und handeln sollen, dann müssen die Freiheitsrechte, die sie dafür in Anspruch nehmen, eine gemeinsame Ordnung bilden. Humane Freiheit ist also das gemeinsame Fundament unseres Handelns.
Genau das war das Motiv der Mütter und Väter des Grundgesetzes, das sie über politische und weltanschauliche Unterschiede miteinander verband. In den Artikeln 1 bis 17 bekannten sie sich zu den aus der Menschenwürde folgenden Grundrechten als den Säulen jenes Handlungsraumes, in dem wir unsere gemeinsame Freiheit zu gestalten haben. Die Grundrechte definieren und beschreiben also unsere gemeinsame Freiheit. Denn sie bilden und garantieren für alle eine freiheitliche demokratische Grundordnung. Und damit es darin kein Missverständnis geben kann, legten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates im Artikel 18 des Grundgesetzes fest, dass, wer diese Grundrechte zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, diese Grundrechte verwirkt. Das wiederum ist durch das Bundesverfassungsgericht auszusprechen.
Die Abgeordneten hatten die bittere Lektion des Untergangs der Weimarer Republik miterlebt. Die zweite deutsche Republik sollte vor einem solchen Schicksal bewahrt bleiben. Darum sollte sie nach dem Willen der Abgeordneten eine handlungsfähige und wehrhafte Demokratie sein. Von alledem höre und lese ich in unseren Zeiten wenig, zu wenig, wie ich finde. Stattdessen wird gern die Behauptung wiederholt, die Grundrechte seien Abwehrrechte gegen den Staat. Also Abwehrrechte gegen den Staat der freiheitlichen Demokratie? Dann wären die Grundrechte also nicht mehr der gemeinsame Raum freien Handelns, in dem wir alle durch Teilnahme an Debatten und Wahlen, im Konsens und im Streit, mitbestimmen, was der Gesetzgeber beschließt und wohin die Politik unseres Landes geht? Oder meinen etwa Geschichtsblinde, sie brauchten sich nur einzumischen, wenn es um ihre persönlichen Belange und Anliegen geht? Und wenn sie dabei nicht erfolgreich wären, dann würden sich um Ihre Rechte und um ihre Interessen notfalls Richter kümmern? Dabei lehren uns Geschichte und Gegenwart, dass es ohne eine handlungsfähige und handlungswillige Demokratie auch keinen Rechtsstaat gibt, der die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger schützt.
Ich fürchte, zu viele haben den Wert der gemeinsamen Freiheit aus den Augen verloren, sondern kennen nur noch ihre individuellen Freiheiten. Individualismus steht in unserer Gesellschaft ja hoch im Kurs, neuerdings wird sogar das Lob der Singularität gesungen. Als wenn es irgendeine Singularität geben könnte, die nicht rasch zum Konformismus verkommt. Dennoch bleibt natürlich wahr: Wir erfahren ständig unsere Umwelt oder doch Teile unserer Umwelt als widersprüchlich und als unbefriedigend. Überdies wird das Allgemeine und Verbindende ja auch gern unter Verdacht gestellt: Es würde ja doch nur den Bestand von Macht und Vorherrschaft geistig absichern. Also kümmern sich zu viele nicht um das Gemeinwohl, sondern um das eigene Wohl, nicht um das Gesamtinteresse, sondern um das eigene Interesse. Freilich: Wahr bleibt auch, dass es für eine gemeinschaftskritische Haltung auch vorweisbare Erfahrungen und ehrenwerte Gründe gibt. Und so wechseln sich in der Geschichte die Richtungen ab, aus denen die Angriffe auf das – tatsächliche oder vorgebliche – Allgemeininteresse kommen. Vor fünfzig Jahren verhöhnten die Achtundsechziger die „FDGO“ – die freiheitliche demokratische Grundordnung, weil sie ihnen beim Kampf für eine andere Gesellschaft im Wege zu stehen schien. Nach 1990 priesen die Neoliberalen den schlanken Staat, weil sie meinten, erfolgreicher zu sein ohne staatliche Regelungen und staatliche Institutionen. Sollen doch die weniger Erfolgreichen zusehen, wo sie bleiben!
Nun mag man mir entgegenhalten: Wir gedenken heute der Opfer links- und rechtsextremistischer Gewalt. Und du redest über die Gefährdung der Freiheit in unserer demokratischen Gesellschaft. Aber das ist genau mein Punkt: Wenn die freiheitliche Demokratie gefährdet ist, dann liegen die Gründe dafür nicht zuletzt in der Mitte der Gesellschaft, nämlich bei uns, die wir über allem Meinungsstreit und Interessengegensatz und unseren sich widersprechenden Überzeugungen uns eben nicht genügend um die gemeinsame Freiheit kümmern, also um den freiheitlichen Charakter jenes gemeinsamen Handlungsraums, in welchem wir darum ringen, wie unser Land heute und morgen sein soll.
Links- und Rechtsextremisten wird es immer geben. Im Englischen sagt man, in jeder Gesellschaft gebe es rechts und links einen lunatic fringe, einen verrückten Rand. Wie einflussreich die extremistischen Ränder sind oder werden können, das ergibt sich vor allem aus dem Verhalten jener, die sich zur freiheitlichen Demokratie bekennen. Sie müssen den Wert der gemeinsamen Freiheit hochhalten und verteidigen. Und sich dabei ehrend der Opfer freiheitsfeindlicher Diktaturen erinnern. Sie müssen die Erfahrungen aus jenen geschichtlichen Zeiten beherzigen, welche der heutige Gedenktag mit den Begriffen „Stalinismus“ und „Nationalsozialismus“ benennt. Denn in beiden Systemen finden wir, um es mit Hannah Ahrendt zu sagen, Elemente totaler Herrschaft. Darum müssen die Freunde der Freiheit, auch wenn sie untereinander streiten, das gemeinsame Gut der Freiheit gegen extremistische Angriffe von wem auch immer entschlossen verteidigen.
Nicht zuletzt zeigt uns unsere Gegenwart, wie wichtig diese Erinnerung ist. Denn die Erinnerung an Geschehenes ist eine ständige Warnung, Ähnliches oder Vergleichbares nicht noch einmal in seiner Gefährlichkeit zu unterschätzen. Viele von uns stehen unter dem bedrängenden Eindruck, dass heute wieder Dinge geschehen und Stimmen laut werden, die wir nicht mehr für möglich gehalten hätten. Der Maßstab für unsere Haltung muss stets lauten: Freiheit und Humanität gehören zusammen. Der Prozess gegen die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes ist gerade erst zu Ende gegangen. Können wir wirklich sicher sein, dass Ähnliches nicht noch einmal geschieht? Innerhalb kürzester Frist hat sich das Maß dessen, was gesagt und behauptet werden kann, dramatisch verändert, wie das Internet uns täglich demonstriert. Sogar ordinärer Rassismus ist wieder sagbar geworden. Und die Millionen Toten der Shoa sind für zu viele kein Grund, nicht die unsäglichen Lügen des Antisemitismus zu wiederholen. Selbstverständlich kann, ja, muss die Politik der israelischen Regierung, wie die jeder anderen Regierung, kritisiert werden, wenn diese friedengefährdend ist, doch antizionistische Hetze und antizionistische Aktionen gegen den Staat Israel oder generell gegen die Juden sind durch nichts zu rechtfertigen.
Der heutige Gedenktag mahnt uns in doppelter Weise. Erstens zu kritischer Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Extremismus. Dafür ist seit vielen Jahren ihr Einsatz für diese Gedenkstätte in der Leistikowstraße ein gutes Beispiel. Denn dieser Ort erinnert eindringlich an das sowjetische Unrecht, das an dieser Stelle über viele Jahre an Menschen unterschiedlicher politischer Überzeugung und sozialer Herkunft begangen wurde. Diese geschichtliche Tatsache darf nicht vergessen werden, sondern muss eine Warnung bleiben für uns und für künftige Generationen. Entscheidend bleibt gleichwohl, wie wir mit dieser gemeinsamen Freiheit umgehen, wenn wir uns darum streiten, wie die Gegenwart und die Zukunft unseres Gemeinwesens aussehen sollen. In was für einer Sprache reden wir da miteinander, mit welchen Methoden suchen wir uns durchzusetzen. Und nicht zuletzt: Widerstehen wir stets der Versuchung, uns, je nach Standort, mit Rechts- oder Linksextremisten zu verbinden oder auch nur ein wenig mit ihnen zu kokettieren, achten wir genügend darauf, ihre Sprache und ihre Denkmuster nicht zu übernehmen?
So lange die Idee der gemeinsamen Freiheit vital ist, so lange sie die politische Kultur unseres Landes prägt, haben Extremisten keine wirkliche Chance. Doch wenn wir die Gemeinsamkeit der gesellschaftlichen Freiheit aufgeben, wenn wir die Freiheit gleichsam individualisieren und nur noch unsere jeweiligen Interessen kennen, wenn wir meinen, Wahlen und Debatten seien unwichtig, denn wir könnten ja notfalls unsere Sache vor Gerichten ausfechten oder uns gar durch Geschrei und Gewalt durchsetzen, dann ist die Freiheit in Gefahr. Denn sie ist dann ja nicht länger ein die Menschen verbindendes gemeinsames Gut. Und lehrt uns die Geschichte nicht, wie labil, wie gefährdet das Bewusstsein vom Wert der gemeinsamen Freiheit ist? Haben wir nicht oft genug erlebt, dass sie von Stimmungen und zeitgemäßen Meinungen abhängen kann? Darum mahnt dieser europäische Gedenktag für die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus auch uns selbst. Gewiss ist die Freiheit stets bedroht und gefährdet durch die Feinde und Verächter der Freiheit. Doch ist sie auch bei uns, die wir ihre Freunde sein wollen, stets in guten Händen? Die Freiheit ist gewiss eine große Chance, doch sie ist eben zugleich Anspruch und Risiko. Darum ist die Freiheit allzeit bedroht. Halten wir fest an unserer gemeinsamen Freiheit!

